Das man die Oppositionspartei seit Ihrer Gründung 2013 in das politische rechte Eck stellt, ist für den politisch interessierten Beobachter nichts Neues. In dem Moment wo der nette Herr Lucke, die Euro-Rettungspolitik zum Hauptprogrammpunkt der damals jungen Partei machte, war die Einstufung, oder sollte ich schreiben die “Verortung” der Partei klar und deutlich. Im Zuge der Migrationskrise 2015 und der Zugewinne bei den folgenden Wahlen, stellte die AfD mehr und mehr eine Bedrohung für die Macht des etablierten Parteienkartells dar. Kam es zu Anschlägen von geistig minderbemittelten ideologisch erkrankter Menschen, die auch nur im Ansatz etwas mit der rechten Szene zu tun hatten. So wurde immer wieder politisch und medial eine Querverbindung zur AfD öffentlich wirksam hergestellt. Hanau ist nur eines der unsäglichen Beispiele, wie die etablierte Politik und die Medien, einen Irren Einzeltäter öffentlich wirksam mit der AfD in Verbindung brachte.
Aber wie sie es auch drehten und wendeten, die Zustimmung in der Bevölkerung zur einzigen Oppositionspartei wuchs langsam aber stetig. Was konnte man also machen?
Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes
In einer Demokratie dient der Verfassungsschutz der Verfassung (Grundgesetz) er hat politisch neutral dieses Grundgesetz und die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen. Das dies in den letzten Jahren nicht mehr der Fall war, konnte man spätestens an den Aussagen, des ehemaligen Chefs des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen festmachen.

Im November 2018 wurde Hans-Georg Maaßen in den Ruhestand versetzt, nachdem er einige Aussagen und Interviews gemacht hatte, die man als “inakzeptable Formulierungen” kritisierte. Anders gesagt man hatte endlich Gründe (Aussagen: Keine Hetzjagd in Chemnitz, linksradikale Kräfte in der SPD) gefunden, ihn in den Ruhestand zu versetzen. Nun war der Weg frei für einen neuen obersten Verfassungsschützer, der sich auch gleich ans Werk machte. Seit dem 15. November 2018 ist Thomas Haldenwang Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Es dauerte gerade einmal gut drei Monate und schon war die Neutralität des Verfassungsschutzes, zu den Akten gelegt worden.
AfD wird zum Prüffall
Am 19. Januar 2019 erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD, auf einer Pressekonferenz öffentlich wirksam zum Prüffall. Nun brachen alle Dämme der Neutralität. Die etablierten Parteien überschlugen sich vor Freude, denn nun konnte man dem Wähler noch eindeutiger klarmachen, das die AfD eine unwählbare Partei wäre, die ja die Demokratie abschaffen wolle.
Der Präsident des BfV Thomas Haldenwang erklärt hierzu:
„Das BfV konzentriert sich auf die vorrangige Aufgabe, die ich darin sehe, die Aktivitäten der unter Extremismus-Verdacht stehenden AfD-Teilorganisationen ‚Der Flügel‘ und ‚Junge Alternative‘ zu beobachten. Dabei werden die weitere Entwicklung des Mitglieder- und Anhängerpotenzials, der programmatischen und inhaltlichen Ausrichtung, der Verbindungen zu rechtsextremistischen Bestrebungen sowie die öffentlichen Äußerungen insbesondere der führenden Protagonisten eine wichtige Rolle spielen.

Aber wie man an den Wahlen in Sachsen, Brandenburg und Thüringen erkennen konnte half das auch nicht. Im Gegenteil, die AfD festigte Ihre Position in der Parteienlandschaft. Es musste also noch härter agiert werden. Man erhöhte den politischen und medialen Druck so, das einzelne Mitglieder der Partei, auch in den höchsten Kreisen sich genötigt sahen, gegen die Parteifreunde die sie vorher noch unterstützten, innerparteilich vorzugehen. Nachdem nun der Flügel formal aufgelöst wurde, einige Mitglieder der jungen Alternative gehen mussten, ging es weiter. Nun ging man gegen führende Köpfe in den Landtagsfraktionen (z.B.: Doris von Sayn-Wittgenstein und Andreas Kalbitz) vor. Man grub Geschichten aus der Vergangenheit der Protagonisten aus, stellte sie als unverbesserlich dar, um sie aus der Partei mehr oder minder erfolgreich zu entfernen. Diese Hexenjagd wird bis zum heutigen Tag von führenden Parteimitgliedern der AfD unterstützt. Dabei merken sie gar nicht das sie benutzt werden, oder sie betreiben das wissentlich, was Partei schädigend ist.
All das reicht aber noch nicht, denn in diesem Jahr ist das Superwahljahr. 6 Landtagswahlen und die Bundestagswahl stehen an, und die etablierte Politik weiß das Ihre Machtposition schwindet. Der Rückhalt in der Bevölkerung im Zuge der Corona-Pandemie schmilzt dahin. Es ist also nicht verwunderlich, das nun rechtzeitig vor den Wahlen in Baden-Württemberg, die nächste Stufe gezündet wird.

Die Tagesschau veröffentlichte am 19.01.2021 die Meldung das möglicherweise in der nächsten Woche, die AfD zum Verdachtsfall erklärt wird. Das bedeutet, dass dann die Beobachtung der AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglicht wird. Auch den Einsatz von V-Leuten, die mit Sicherheit schon längst eingeschleust wurden und dann aktiviert werden, ermöglicht der Verdachtsfall. Wie diese V-Leute arbeiten ist nun durch viele Beispiele bekannt.
Dem Bürger wird jetzt unmissverständlich klargemacht, das die AfD keine Wahl ist. Zu mindestens ist das der Wunsch, der etablierten Politik und der Medien. Wenn da nicht diese Woche ein kleines Missgeschick passiert ist, welches sich zu einem handfesten Skandal ausweiten könnte.

In der letzten Woche tauchte ein Dokument des Verfassungsschutzes Berlin auf, der eindeutig keine Verfassungsfeindlichkeit bei der AfD Berlin sieht. Offenbar ziehen in den Bundesländern nicht alle Verfassungsschützer mit. Zumindest beim Berliner Verfassungsschutz hat man Zweifel daran, dass der Landesverband der Hauptstadt die Kriterien für eine Beobachtung erfüllt.
“Zur Annahme einer verfassungsfeindlichen Bestrebung bedarf es immer einer Aktivität zur Beseitigung oder zu einer Umgestaltung der Staats- und Gesellschaftsordnung in einer Richtung der mit den Grundprinzipien der fdGO (freiheitlich demokratische Grundordnung, d. R.) nicht zu vereinbaren Grundordnung. Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen müssen von einem direkten Vorsatz begleitet sein (…) dieser Vorsatz kann der AfD Berlin nicht nachgewiesen werden.” Weiter heißt es in der Einschätzung: “Der gemäß gestellten Prüfauftrag zu untersuchende Einfluss des ‚Flügels‘ auf die AfD Berlin wird als sehr gering bewertet.“
Deshalb sollen in der Behörde jetzt Köpfe rollen. Die Innenverwaltung will deshalb den Autor feuern. Soll das bereits Ende 2020 vorgelegte Gutachten möglicherweise umgeschrieben werden, weil es nicht das politisch gewünschte Ergebnis geliefert hat? Dieser skandalöse Vorgang macht deutlich, dass die AfD im Wahljahr mit allen Mittel diskreditiert und geschwächt werden soll. Wer sagt denn, das dies nicht nur in Berlin geschieht? Wenn man diese Geschichte aufmerksam beobachtet, dann zieht es sich durch die ganze Republik.
Die etablierte Politik versucht mit Hilfe des Bundesamts für Verfassungsschutz und den Medien, die derzeit einzige Oppositionspartei bei den Bürgern/innen, als unwählbar darzustellen. Ja, sie dämonisieren sie regelrecht. Was das noch mit Demokratie und Verfassungsfreundlichkeit zu tun hat, da sollte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz mal mit befassen.
Carsten Jahn
Die macht der Mao Kim darf auf keinen Fall gebrochen werden, und ihre Staats TV Sender sind ihre macht denn davor sitzen die in der ersten Reihe die mit dem zweiten besser sehen , diese schlafschafe und Gott Gläubigen ist leider das denken verboten worden, und als obrigkeits höriger Deutscher machen die das auch , denn Befehl ist eben Befehl.
Stimmt, der Verfassungsschutz scheint in die völlig falsche Richtung zu agieren. Die Beeinflussung von Behörden oder Institutionen durch die Regierung direkt und unter Zuhilfenahme der Medien sollte vielleicht mal thematisiert werden.