Während Corona das Land in Atem hält, hat ein heftig umstrittenes Regelwerk die letzte parlamentarische Hürde genommen, ohne das die Öffentlichkeit Kenntnis davon genommen hat. Im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses winkte die rot-rot-grüne Mehrheit am 13. Mai das “Landesantidiskriminierungsgesetz” durch, das demnächst in Kraft treten wird.

Die Beweislast wird umgekehrt: Polizisten, die angezeigt werden, müssen beweisen, dass sie unschuldig sind.

Im § 7, Vermutungsregelung geht es darum das die Beweislast umgedreht wird. Wenn ein Bürger einen Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes wegen Diskriminierung anzeigt, muss er dafür keine Beweise liefern und hat keinerlei Prozessrisiko. Aber der beschuldigte Beamte oder Angestellte muss nachweisen, dass er unschuldig ist.

Im neuen Antidiskriminierungsgesetz wird außerdem auch noch die Verbandsklage zugelassen: Aktivisten und Vereine, die selbst nicht betroffen sind, können stellvertretend für einen Bürger eintreten, der sich diskriminiert fühlt. Das werde zu einer Klagewelle führen, fürchtet Jörn Badendick von der Personalvertretung Unabhängige in der Polizei, “Polizisten könnten vor Gericht zum Freiwild werden”.

Das neue Gesetz stellt alles auf den Kopf. „Im Zweifel gegen den Angeklagten“, heißt es jetzt, vor allem, wenn er der Polizei angehört.

Jeder, der sich durch Behörden benachteiligt fühlt, soll sich wehren können – notfalls auch vor Gericht. So solle es künftig leichter werden, Diskriminierungen durch Behörden nachzuweisen. Betroffene sollen zudem leichter Schadensersatz und Entschädigungsansprüche zuerkannt bekommen.

Wenn wir nun davon ausgehen, das es in Berlin in letzter Zeit vermehrt zu Spaziergängen gekommen ist, in dessen Rahmen einzelne Personen herausgepickt wurden, festgesetzt wurden und abgeführt wurden, sprechen wir dann womöglich nicht nur über Unverhältnismäßigkeiten, sondern auch über Diskriminierungen einzelner Personen?

Link – Wer ist Aktivist? https://de.m.wikipedia.org/wiki/Aktivist

Carsten Jahn (TEAMHEIMAT)

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