Angesichts der Zunahme rechtsextremer Straftaten will die Bundesregierung schärfer gegen Hasskriminalität vorgehen und die Prävention gegen rechts ausbauen. Interessant, denn von der Zunahme der Linksextremen Straftaten oder der religiöse Antisemitismus scheint niemand zu sprechen.
Ein verabschiedeter Neun-Punkte-Plan zielt darauf ab, „sämtliche rechtsstaatliche Mittel gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus einzusetzen“, wie es in der Vorlage heißt. Wenn wir uns das aber mal im Detail anschauen, dann kann man schon historische Vergleiche ziehen.
Die Meldepflicht könnte das Denunziantentum im Land anheizen und zusätzlich zur Spaltung, auch zu Angst und Unterdrückung führen. Jeder darf und kann nun jeden melden, der den Verdacht auslöst etwas gesagt zu haben, welches den Anschein eines rechtsextremen Hintergrund hat. Da stellt sich schon die Frage der Definition des Rechtsextremismus, wann und wo fängt er an, und wann und wo hört dieser auf. Es ist eine riesige Grauzone, die wohlweislich nicht näher definiert wurde von der Bundesjustizministerin Lambrecht (SPD).
So ähnlich sah man das auch im Jahr 1934, als man das Heimtückegesetz erließ. Nehmen wir nur mal den Artikel des damaligen Überwachungs und Meinungsunterdrückungsgesetzes.

„Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der Partei, über Ihre Anordnungen oder die von Ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft.“
Tja, das klingt schon ähnlich, wenn man das mit dem NEUN-PUNKTE-PLAN der Bundesjustizministerin Lambrecht vergleicht. Ich weiß nicht wie es Euch dabei geht, aber hier sehen wir eindeutig den Versuch die Meinungsfreiheit §5 des GG und §1 des GG (Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt) zu untergraben.

Sorgen diese drei Politiker nun dafür, das Ziel Nr.17 des Migrationspaktes in Deutschland auch gesetzlich umzusetzen? Wie weit ist das mit Deutschen Grundgesetz vereinbar?

eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses
zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration.
Wenn wir nun auch wissen, dass demnächst der neue Staatsmedienvertrag verabschiedet wird, der die alternativen und freien Medien im Internet einschränkt, dann ergibt sich hier ein eindeutiges Bild.
Unsere Heimat wird von einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft, in eine Überwachungs- und Meinungsdiktatur umgebaut, in dem bald bestenfalls noch das freie Denken erlaubt ist, aber auch da stellt sich die Frage, WIE LANGE NOCH?
Euer Carsten







Kommentar verfassen