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DER TAG AN DEM DIE DEMOKRATIE IN DER BRD IHREN DOLCHSTOß BEKOMMT?!

Das Bundeskabinett hat heute Morgen am 13.04.2021 die Gesetzesvorlage zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Sie sieht Folgendes vor:

Die Regelung sieht vor, dass Landkreise und kreisfreie Städte ab einer Infektionsrate von 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr am nächsten Morgen verhängen müssen. Ab einer Inzidenz von 200 Fällen müssen Schulen ihren Präsenzunterricht einstellen. Ab einer 100er-Inzidenz gilt regional nach einer bestimmten Frist automatisch eine Begrenzung privater Zusammenkünfte auf einen Haushalt plus eine weitere Person. Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, müssen wieder schließen. Die Öffnung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theatern, Museen oder Zoos wird untersagt.

Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer. Geöffnet werden dürfen demnach Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung zulässig beherbergter Personen dienen, Angebote für obdachlose Menschen, die Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfahrern sowie Fernfahrerinnen und Fernfahrern und nicht-öffentliche Kantinen. Auch die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Verkauf zum Mitnehmen soll weiter erlaubt sein.

Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sollen bei entsprechenden Inzidenzen in einer Region aber untersagt sein. Geöffnet werden dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe – jeweils mit Maske.

Die Begründung dafür ist, das die Länder in Teilen eigene Wege gehen und nicht alle Forderungen der Bundeskanzlerin einhalten. Sollte der Bundestag dieser Gesetzesvorlage zustimmen, würden die Länderparlamente entmachtet werden.

ABKEHR VOM FÖDERALISMUS DURCH DIE HINTERTÜR

Art.79 GG

Die Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie (auch Ewigkeitsentscheidung) ist in Deutschland eine Regelung in Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG), die eine Bestandsgarantie für verfassungspolitische Grundsatzentscheidungen enthält. Die Grundrechte der Staatsbürger, die demokratischen Grundgedanken und die republikanisch-parlamentarische Staatsform dürfen auch im Wege einer Verfassungsänderung nicht angetastet werden. Ebenso wenig darf die Gliederung des Bundes in Länder und die grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung berührt werden. Auf dieselbe Weise sind auch die Würde des Menschen und die Gesamtstruktur der Bundesrepublik Deutschland als die eines demokratischen und sozialen Rechtsstaats geschützt.

Mit dieser Regelung wollte der Parlamentarische Rat den Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus, namentlich dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 begegnen und naturrechtliche Grundsätze in Form der Menschenwürde (vgl. Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland) sowie der Strukturprinzipien in Artikel 20 (Republik, Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat und Sozialstaat) mit einer zusätzlichen Sicherung versehen.

Die Bezeichnung „Ewigkeitsklausel“ selbst steht nicht im Grundgesetz, sondern gehört eher der juristischen Umgangssprache an. Das Bundesverfassungsgericht spricht in dem Lissabon-Urteil aber selbst von „der sogenannten Ewigkeitsgarantie“.

PARTEIEN STEHEN NUN VOR DEM TAG DER WAHRHEIT

Jede Partei im Bundestag, die diesem Gesetzentwurf zustimmt oder sich enthält, öffnet damit die Tür zur Beendigung des Föderalismus. Sie gibt der Bundeskanzlerin die Möglichkeit das zu tun, was man seit Ende des Zweiten Weltkriegs in Deutschland verhindern wollte. Das ein Mann oder eine Frau zu viel Macht in Ihren Händen halten. Dies könnte dazu führen, das Entscheidungen gefällt werden, die in den Bundesländern niemals eine Zustimmung bekommen würden. Zum Beispiel wäre es dann möglich mit dieser Pandemie im Rücken unsere Heimat, nicht nur gesellschaftlich, sondern auch territorial umzubauen.

Ich möchte den Regierenden nichts unterstellen, aber wir kennen die politischen Ziele der etablierten Parteien, hin zu den föderalen Staaten von Europa. Mit der Aussetzung der Ewigkeitsgarantie durch das Infektionsschutzgesetz, wäre dies dann möglicherweise machbar.

Carsten Jahn

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