Vor neun Monaten fand die Repression gegen die Identitäre Bewegung Österreich einen Höhepunkt. Bei Martin Sellner fand eine Hausdurchsuchung in Verbindung mit den Ermittlungen zum Attentat in Christchurch statt. Der Vorwurf lautete damals auf angebliche Gründung einer terroristischen Vereinigung.
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bezeichnete die Identitären später öffentlich als „widerlich“. Die Grazer Staatsanwaltschaft beantragte im Rahmen der Ermittlungen die Überwachung von mehreren Telefonen, Email- und Bankkonten. Sie ließ sie mehrere Wohnungen durchsuchen und beschlagnahmte Dokumente, Geräte sowie Bankkonten.
Die Identitären reichten gegen die Maßnahmen Beschwerden ein, deren Entscheidung am Freitag zugestellt wurde. Das Oberlandesgericht entschied alle Beschwerden zugunsten der Identitären. Es gibt keine Anhaltspunkte für Terrorismus.
„Aus der in der angefochtenen Entscheidung dargelegten ‚ideologischen Nähe‘ zwischen der IBÖ und Brenton Tarrant kann nämlich ebensowenig auf eine aus Brenton Tarrant, dem Beschwerdeführer und weiteren Personen bestehende terroristische Vereinigung geschlossen werden wie aus dem Umstand, dass Brenton Tarrant im Jänner 2018 – sohin etwa 14 Monate, bevor er einen Anschlag auf zwei Moscheen in Neuseeland verübte – 1.500 Euro an den Beschwerdeführer überwiesen hat. […]
„Im übrigen wurde in der angefochtenen Entscheidung nicht einmal ansatzweise dargelegt, auf die Begehung welcher Art von Straftaten die terroristische Vereinigung ausgerichtet gewesen sei. Dass es sich beim erwähnten Anschlag von Brenton Tarrant um eine Vereinigungstat gehandelt hätte, nimmt nicht einmal das Erstgericht an […] Es bleibt zu erwähnen, dass auch die Verdachtsannahme, der Beschwerdeführer habe Informationen, Vermögenswerte oder „ideologische Grundsatzausführungen“ bereitgestellt, nicht schlüssig begründet wurde. Dieser Verdacht ist anhand der Ermittlungsergebnisse auch nicht nachvollziehbar.“
„Auch die Annahme, dass der Beschwerdeführer einer Vereinigung Vermögenswerte überlassen hätte, ist vor dem Hintergrund des Umstands, dass er selbst der Empfänger der als verdachtsbegründend angeführten Spende durch Brenton Tarrant war, eine reine Mutmaßung.“
Im März ordnete die Staatsanwaltschaft Graz auch erneut die Sicherstellung von Bankguthaben auf acht Konten der Identitären-Vereine sowie weiteren Konten von Martin Sellner und Patrick Lenart an.
„Nach dem aktuellen Verfahrenstand gibt es aber auch keinen hinreichenden Anhaltspunkt dafür, dass Martin Sellner oder Patrick Lenart in die gerichtliche Zuständigkeit fallende Finanzvergehen begangen hätten.“
Somit liegen auch keine Anhaltspunkte für eine Abgaben- und Steuerhinterziehung vor.
Die jüngsten Entscheidungen und deutlichen Worte des Oberlandesgerichtes entlasten die Identitären von allen Vorwürfen, die öffentlichkeitswirksam gegen sie erhoben wurden. Auch wenn die Maßnahmen der Grazer Staatsanwaltschaft nun aufgehoben wurden und sämtliche rechtswidrig erlangten Erkenntnisse vernichtet werden müssen, laufen die Verfahren weiter.
Wir wünschen den Identitären weiterhin viel Erfolg, haltet Stand und lasst euch nicht unterkriegen. Die Verfahren laufen weiter und wir werden euch weiterhin informieren.
TEAM HEIMAT
Quelle: https://www.tagesstimme.com
Hat sich Herr Kurz schon entschuldigt ⁉🤔
Ich denke die Blöße wird er sich nicht geben.
Das Übliche, an die Wand wird man ganz schnell gestellt. Ist alles heiße Luft und höher Kuchen herrscht Schweigen im Wald. Der angerichtet Schaden ist dann nicht mehr deren Baustelle. Gut nur, daß den Etablierten die Zuschauer weg rennen und zu den Alternativen gewechselt sind. So erfahren die Menschen wenigstens was los ist.
Ja Großer, ich weiß, daß die behaupten sie hätten ne Quote von über 80 %. Das ist inzwischen auch widerlegt ☺️